1. Kapazität
Die Räume der Zahnklinik Mainz wurde für 40 Studenten konzipiert. Im Zuge steigender Studierendenzahlen werden aber seit Jahren Kurse mit 48 Studenten gefahren. Doch da den letzten drei Jahren zwischen 58 und 47 Studenten das Physikum bestanden- und sich natürlich auch für einen Klinikplatz beworben haben, entsand über die Jahre dennoch ein Stau von über 48 Personen (entspricht einem zusätzlichen Semester). Um den Stau aufzulösen, legte die Klinikleitung zwei Semester zu einem großen Semester zusammen. Damit war der Stau zwar „offiziell“ aufgelöst, was allerdings zu einem massiven Qualitätsverlust der Lehre und zu einem Absinken der Anzahl der praktischen Arbeiten pro Student geführt hat. Trotz der großen Bemühungen seitens der Lehrenden und Studierenden ist schon nach drei Semestern ein neuer Stau entstanden, der zum Sommersemester wieder eine volle Semesterstärke erreichen wird. Eine Besserung der Situation ist nicht abzusehen. Dies zeigt, dass der Ursprung des Problems in zu hohen Zulassungszahlen zu Studienbeginn liegt. Da die Studenten in den klinischen Kursen Patienten behandeln und dafür Behandlungsstühle benötigen, die in ihrer Anzahl nun ein mal begrenzt und nicht beliebig erweiterbar sind, ist es nicht möglich zwei Semester zu einem großen Semester zusammenzulegen und zu glauben, dass bei doppelter Anzahl Studierender gleicher Anzahl Betreuer und Laborplätze die Lehrziele und -qualität nicht schlechter wird. Auf Grund der praxisbezogenen Ausbildung ist das definierte Patienten-Studenten-Verhältnis nicht beliebig erweiterbar. Eine Erhöhung der Studentenzahlen hat für uns gravierendere Auswirkungen auf unsere Ausbildung als in anderen Fächern. Deshalb fordern wir die Einhaltung eines 40er-Personenkonzeptes!
2. Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM)
Da durch die leistungsorientierte Mittelvergabe in erster Linie forschungsintensive Abteilungen gefördert werden, sind Abteilungen mit einem hohen Lehranteil extrem benachteiligt. Dies ist in der Zahnmedizin durch die intensive Betreuung während der Behandlungskurse der Fall. Deshalb fordern wir, dass ein Sondertatbestand für lehrintensive Abteilungen berücksichtigt wird.
3. Marode Ausstattung des Zahnklinik
Die Zahnklinik Mainz wurde in den 70er Jahren gebaut und hat ihren Zenit längst überschritten. Die Bausubstanz des Gebäudes ist marode und die Sanitäreinrichtungen sind katastrophal bzw. zum Teil nicht mehr zu benutzen, was in einer medizinischen Einrichtung ein Skandal ist. Ein Neubau ist überfällig. Wünschenswert wäre es, dass bei einem Neubau die Vorklinik, die sich im Moment auf dem Campus befindet, in eine neue Zahnklinik integriert wird, denn auch dort ist auf Grund veralteter Ausstattung und Platzmangels eine praxisbezogene qualitativ gute Ausbildung nicht möglich.
4. Neue zahnärztliche Approbationsordnung (ZäAO)
Aktuell wird bundesweit noch nach einer Approbationsordnung von 1955 gelehrt. Seit Jahren besteht bereits eine neue ZäAO, deren Umsetzung immer wieder verschoben wird. Wir fordern, dass die neue ZäAO endlich in die Praxis umgesetzt wird!

