PM: Stellungnahme der Medizinstudenten auf die Pressemitteilung der Universitätsmedizin Mainz zur „Neuregelung der Praktischen Jahr (PJ) Vergünstigungen“

„Es ist schön, dass nach einer so intensiven Auseinandersetzung alle Beteiligten zu einem Ergebnis kommen, mit dem sie zufrieden sind.“, so Nils Utz, Student im 10. Semester Humanmedizin. „Für uns ist dieser Beschluss ein riesiger Erfolg!“
Allen Forderungen der Studenten wurde mit dieser Neuregelung nachgekommen. Dementsprechend groß ist Freude. Nun hoffen die Studenten auf baldige Umsetzung.

Margarethe Röhrich, Studentin im 10. Semester Humanmedizin, ist sich sicher: „Die Änderung wird zu einer größeren Zufriedenheit der Studierenden mit ihrer ärztlichen Ausbildung beitragen. Die Universitätsmedizin Mainz gewinnt damit in Zukunft an Bedeutung im internationalen Wettbewerb.“

Einzige Sorge der Studenten: Wie soll der Mietzuschuss konkret mit einem Fahrtkostenzuschuss verrechnet werden?
Wenn damit individuelle Lösungen für die Studenten möglich werden, die anstatt einer Wohnung lieber Tankgutscheine bekommen möchten, halten die Studenten das für eine gute Idee. „Es darf jedoch kein Schlupfloch für Krankenhäuser sein, sich nicht an den Mietkosten zu beteiligen.“, so Nils Utz.

Bis zuletzt hatten die Studenten befürchtet, die Lehrkrankenhäuser könnten auf Grund knapper Kassen die Neuregelung verhindern (vrgl. PM vom 12.01.2010). Doch wird das große Engagement seitens der Studierenden mit dieser Pressemitteilung endlich belohnt.
Bereits im November 2009 demonstrierten mehr als 1000 Medizinstudierende für besser Bedingungen im praktischen Jahr und bessere Lehre während ihres Studiums.

Eine Antwort zu „PM: Stellungnahme der Medizinstudenten auf die Pressemitteilung der Universitätsmedizin Mainz zur „Neuregelung der Praktischen Jahr (PJ) Vergünstigungen““

  1. admin Sagt:

    Hier die ORIGINAL-Pressemitteilung der Universitätsmedizin
    —————————————————————————

    Neuregelung der Vergünstigungen für PJ-Studierende verabschiedet
    > Universitätsmedizin Mainz und Lehrkrankenhäuser einigen sich in „Mainzer Gesprächen“ auf bedarfsorientierte Regelung <

    In den Mainzer Gesprächen unter Beteiligung der Studierenden haben die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Akademischen Lehrkrankenhäuser Einigkeit erzielt. Sie beschlossen, die im Juli letzten Jahres verabredete pauschale Begrenzung finanzieller Zuwendungen an Studierende im Praktischen Jahr (PJ) zugunsten einer bedarfsorientierten Regelung zu verändern. Die neue Regelung gilt bereits für den nächsten PJ-Jahrgang, der im Frühjahr 2010 die praktische klinische Ausbildung startet, sofern noch keine anderslautenden Verträge mit den PJ-Studierenden geschlossen wurden. „Ich freue mich, dass die sehr intensive Diskussion zwischen den Vertretern der akademischen Lehrkrankenhäuser, der Universitätsmedizin und den Studierenden in der Frage der finanziellen Entlastung der PJ-Studenten erfolgreich gestaltet werden konnte“, so der Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Univ.-Prof. Dr. Dr. Reinhard Urban, „und bin froh, dass wir in so kurzer Zeit berechtigte Kritikpunkte gemeinsam aus dem Weg räumen und eine für alle Beteiligten, insbesondere aber für die Studierenden, eine sachgerechte Lösung erarbeiten konnten.“

    Hintergrund der Gespräche waren Proteste der Mainzer Studierenden der Human- und Zahnmedizin im November des vergangenen Jahres. Sie hatten unter anderem gegen die Einführung einer einheitlichen Obergrenze der Zuwendungen zum Ausgleich außergewöhnlicher finanzieller Belastungen im Praktischen Jahr (PJ) sowie die Neuverteilung eines Teils der zur Verfügung gestellten Finanzmittel des Lehrbudgets durch den Aufsichtsrat der Universitätsmedizin Mainz demonstriert. Am 11. Januar diesen Jahres fand dazu auch eine öffentliche Podiumsdiskussion statt.

    Die in den Mainzer Gesprächen verabschiedete Neuregelung sieht vor, dass eine direkte Bezahlung von PJ-Studierenden für medizinische Leistungen, die im Rahmen der Ausbildung von diesen erbracht werden, weiterhin nicht erfolgt. Grund hierfür ist, dass bislang die erforderlichen gesetzlichen (so z.B. in der Approbationsordnung für Ärzte) und tarifrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Ebenso soll auch künftig die bereits vereinbarte kostenfreie Bereitstellung von Dienstkleidung und kostenloses Parken für PJ-Studierende beibehalten werden.

    Neu ist, dass das jeweilige Lehrkrankenhaus die Verpflegung und die Unterkunft den PJ-Studierenden während der Ausbildungszeit kostenfrei zur Verfügung stellt. Es ist für Lehrkrankenhäuser hierbei möglich, dem PJ-Studierenden entweder einen kostenlosen Wohnheimplatz anzubieten oder einen Mietkostenzuschuss von bis zu 300 Euro, der gegebenenfalls mit einem Fahrtkostenzuschuss verrechenbar ist, zu erstatten. Dabei haben alle Beteiligten eine Erstattungsobergrenze von 400 Euro pro Monat insgesamt festgelegt.

    Die Ausbildungskrankenhäuser können unabhängig von der Neuregelung mit den PJ-Studierenden – sofern die reguläre Ausbildung hiervon nicht beeinträchtigt wird – außerhalb der gesetzlichen PJ-Ausbildungszeiten Zuverdienstmöglichkeiten vereinbaren. Dazu zählen beispielsweise „Learn & Earn“-Programme. Hierbei übernehmen die Studierenden (meistens höhere Semester oder PJler) in der Freizeit Wochenend- und Nachtdienste oder Assistenzen im OP und erhalten dafür ein Gehalt.

    (Mainz, 22. Januar 2010, tr)

    Pressekontakt
    Tanja Rolletter, Stabsstelle Kommunikation und Presse Universitätsmedizin Mainz
    Telefon: 06131/17-7424, Fax: 06131/17-3496, E-Mail: pr@unimedizin-mainz.de


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